Ausbildung Trainer-C
Die Voraussetzung zur Teilnahme an einem Trainer-C-
Lehrgang ist, dass der Teilnehmer zuvor an einem
Vorbereitungsseminar teilgenommen haben muss.
Die Teilnahme am Vorbereitungsseminar ist für alle
Bewerber zu einer Ausbildung zum Trainer C Pflicht. Dieses
Seminar dauert einen Tag. Bei dem Vorbereitungsseminar
sollen die notwendigen Voraussetzungen für eine Teilnahme
am Ausbilderlehrgang bzw. an der angestrebten Prüfung
festgestellt werden. Außerdem wird der Teilnehmer über die
Möglichkeiten einer individuellen Ausbilderlaufbahn beraten.
Zudem werden Hinweise zur Vorbereitung auf den Lehrgang
gegeben.
Die Teilnehmer am Vorbereitungsseminar müssen das 15.
Lebensjahr vollendet haben. Die Gültigkeit des
Vorbereitungsseminars beträgt zwei Jahre. Der
Lehrgangsleiter des Ausbildungslehrgangs entscheidet über
Ihre Aufnahme zum Trainerlehrgang. Es wird über das Jahr
2021 verteilt mehrere Vorbereitungslehrgänge an den beiden
Lerhgangsstandorten Pietzpuhl und Schwittersdorf geben.
Der Trainerscheinlehrgang wird im Herbst 2021 über den
Zeitraum von sechs bis sieben Wochen von Anfang Oktober
bis Ende November stattfinden. Es wird eine Aufteilung in
mehrere Module geben. Dabei werden die einzelnen Module
an den beiden Lehrgangsstandorten Pietzpuhl und
Schwitterdorf und ggf. online stattfinden. Der
Trainerscheinlehrgang findet nur statt, wenn eine
ausreichende Anzahl von Anmeldungen vorliegt.
Zulassungsvoraussetzungen zum Trainer-C Basissport:
•
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem
der FN angeschlossenen Landes- und/oder
Anschlussverbände angehört
•
Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. des 16.
Lebensjahres, sofern der Bewerber die Prüfung zum
Trainerassistent erfolgreich bestanden hat und vom
Lehrgangsleiter und der Prüfungskommission dieser
Maßnahme entsprechende Empfehlung ausgesellt
worden sind.
•
einwandfreie charakterliche Haltung und Führung,
Vorlage eines erweiterten polizeilichen
Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
•
Besitz des RA 4 (Dressur und Springen) und des
Reitpasses mit Springen
•
Besitz des LA 5 (Kann auch im Rahmen des
Trainerschein-lehrgangs abgelegt werden)
•
Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE), der nicht
länger als 2 Jahre zurückliegt
Zulassungsvoraussetzungen zum Trainer-C Leistungssport:
•
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der
FN angeschlossenen Landes- und/oder
Anschlussverbände angehört
•
Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. des 16.
Lebensjahres, sofern der Bewerber die Prüfung zum
Trainerassistent erfolgreich bestanden hat und vom
Lehrgangsleiter und der Prüfungskommission dieser
Maßnahme entsprechende Empfehlung ausgesellt
worden sind und im Besitz des RA 4 ist.
•
einwandfreie charakterliche Haltung und Führung,
Vorlage eines erweiterten polizeilichen
Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
•
Besitz des RA 4 (Dressur und Springen)
•
mindestens vier Platzierungen in mindestens zwei
Disziplinen (registrierte Einzelerfolge in Dressur,
Springen oder Vielseitigkeit) in Prüfungen der Klasse A
oder mindestens zwei Platzierungen in Klasse L in einer
Disziplin
•
Besitz des LA 5 (Kann auch im Rahmen des
Trainerschein-lehrgangs abgelegt werden)
•
Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE), der nicht
länger als 2 Jahre zurückliegt
Seit dem 1.1.2020 gibt es Sonderregelungen für Bewerber,
die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sodass diese unter
bestimmten Voraussetzungen nicht mehr Springen bzw.
gänzlich Reiten müssen im Rahmen des Lehrgangs und der
Prüfung.
Wir rufen alle Interessierten auf, sich zu den
Vorbereitungsseminaren anzumelden. Über ggf. mögliche
Anerkennungsfragestellungen von alten Abzeichen/
Fachübungsleiterscheinen oder sonstigen Sonderregelungen
(bspw. Bewerber Ü50) informieren wir gerne in der
Geschäftsstelle.
Anmeldungen sind zu richten an die Lehrgangsleiter:
Vera Beschnidt (verabeschnidt@gmail.com) oder
Harald Schick (haraldschick@gmx.de)
Besondere Beachtung sollte die Trainerscheinlehrgänge
bei Trainerinnen und Trainern finden, deren
Trainerscheine bereits viele Jahre abgelaufen sind. Es
besteht die Möglichkeit der Reaktivierung der Lizenzen
in dem an dem Trainerscheinlehrgang (ohne Teilnahme
an der Prüfung) teilgenommen wird.
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